Abrechnung & Kostenerstattung

Ich betreibe eine reine Privatpraxis, d. h. dass ich keine Kassenzulassung habe und folglich auch nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen kann. Ich habe mich bewusst gegen die Kassenzulassung entschieden, da ich mein Konzept, das sehr individuell auf den Patienten eingeht, nicht im Rahmen einer „normalen“ physiotherapeutischen Behandlung, welche in der Regel nur 15-20 Minuten dauert, durchführen kann.

 

Warum soll ich bei Ihnen als privat als Physiotherapeut/Heilpraktiker mit osteopathischen Schwerpunkt eine Rechnung zahlen, wenn ich mich in einer Physiotherapiepraxis mit Kassenzulassung für einen Bruchteil der Kosten behandeln lassen kann?

In der Privatpraxis haben Sie viele Vorteile, die Ihnen als Patienten voll zugutekommen:

Zeitfaktor: Fünfzehn-Minuten-Takt gibt es bei mir nicht. Sowohl Erwachsene aber auch Kinder können im Zeitfenster einer kassenzugelassenen Physiopraxis nicht adäquat untersucht und behandelt werden, allein die Diagnostik nimmt je nach Verfassung des/der PatientIn eine gehörige Zeit in Anspruch. Zu mir kommen Patienten, die viele Vorbefunde mitbringen und manchmal eine wahre Odyssee an Vorbehandlungen erlebt haben. Diese beziehe ich selbstverständlich mit ein.

Keine Standardbehandlung: Aus meiner langjährigen Erfahrung heraus kann ich meine Behandlung individuell auf Sie abstimmen. Es kommen Behandlungen zum Einsatz, die extrem (zeit-)aufwendig sind und deshalb von Kassenphysios nicht in dieser Form durchgeführt werden können. Ich bin nicht daran interessiert, meine Patienten zu teuren und unnötigen Leistungen zu drängen.

Behandlungsfrequenz: Die Frequenz richtet sich individuell nach den Bedürfnissen des Patienten. Das heißt, ich behandle nur so oft es notwendig, aber auch so oft es sinnvoll ist.

 

Eine osteopathische Behandlungseinheit dauert 50 bis 60 Minuten. Der erste Termin beinhaltet eine gründliche Anamnese und Befunderhebung. Anzahl und Frequenz der Behandlungen werden individuell bestimmt. Die Kosten hierfür belaufen sich individuell zwischen 100,- und 120,- , wobei Sie von mir immer über Zusatzkosten vorher informiert werden und so jederzeit Transparenz über die Kosten entsteht.

Osteopathie zählt nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und gilt als Privatleistung.

Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen jedoch die Kosten für Osteopathie. Voraussetzung ist meist die Vorlage einer schriftlichen Empfehlung dieser Behandlungsform durch Ihren Arzt. 

Eine Übersicht über die Leistungen der einzelnen Kassen finden Sie unter https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen

Verfügen Sie über eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen, erstattet Ihnen diese in der Regel anteilig die Kosten. 

Auch Privat- und Beihilfeversicherten werden die Kosten in den meisten Fällen zumindest anteilig erstattet.

Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Bitte bezahlen Sie Ihre Rechnung direkt im Anschluss nach der Behandlung per EC-Karte oder in bar.

 

Bitte teilen Sie mir mind. 24 Stunden vorher mit, falls Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können. Sollten Sie den Termin erst zu einem späteren Zeitpunkt oder gar nicht absagen, bitte ich um Ihr Verständnis dafür, dass ich Ihnen den Termin in Rechnung stellen muss. 

 

Erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Versicherung.

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